Fotostudio & Eventservice Krummen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die AGB und Preise der Firma Krummen unter www.krummen.de. Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen (DJ, Eventservice, Foto & Video, CocktailTaxi, freie Trauung …). Das bedeutet, dass einzelne Punkte oder Beschreibungen eventuell nur auf eine dieser Dienstleistungen zutreffen.
1. Vertragsgegenstand
Siehe Anschreiben bzw. die vorherigen und nächsten Seiten mit den einzelnen Posten und Preisen.
2. Anzahlung, Kosten & Rücktritt vom Vertrag
Anzahlung
Die Anzahlung beträgt mindestens ca. 25 % (± 25 €), mindestens jedoch 150 €. Der genaue Betrag wird im Vertrag festgehalten.
Bankverbindung
Kontoinhaber: Frank Krummen
Bank: ING-DiBa
IBAN: DE54500105175401160692
BIC: INGDDEFFXXX
Verwendungszweck: „JJJJ MM TT Name Anzahlung“
Der Zahlungseingang wird bestätigt und ist gleichzeitig die Buchungsbestätigung.
Restzahlung & Rechnung
Bei DJs ist der komplette zu erwartende Betrag vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Es wird eine Rechnung mit allen einzelnen Posten erstellt (eventuell im Nachgang). Dort werden dann auch Nachbuchungen, zusätzliche Erweiterungen, weitere Stunden usw. berechnet.
Fotos und Videos werden erst nach Begleichung der kompletten Rechnung bereitgestellt.
Absage durch den Auftraggeber
- 60 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: 25 % vom Restbetrag
- 30 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: 50 % vom Restbetrag
- 14 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: die restlichen 75 % werden in Rechnung gestellt
Rücktritt durch den Auftragnehmer
Ein Rücktritt des Auftragnehmers ist nur aus nachvollziehbaren Gründen oder durch höhere Gewalt möglich, wie z. B. schwere Krankheit oder Unfall. In so einem Fall wird der Auftragnehmer alles in seiner Macht Stehende tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod). Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber zeitnah über den Ausfall bzw. Ersatz informieren.
Preise & Rabatte
Die Preise gelten für 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung. Zukünftig können die Preise angepasst werden; ca. +10 % pro Jahr werden akzeptiert.
Gewährte Rabatte bzw. Vergünstigungen, Aktionen und Sonderkonditionen sind nur bei sofortiger Zahlung gültig, bei Firmen maximal 14 Tage nach Rechnungsstellung. Bei späterer Zahlung entfallen diese komplett.
3. Haftung & Diebstahl
Für Personen- und Sachschäden sowie Schäden aus Diebstahl vor, während und nach einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des DJs, Fotografen oder der Eventfirma verursacht worden ist.
Wünscht der Auftraggeber z. B. einen vorzeitigen Aufbau, hat er für die Sicherheit zu sorgen. Er trägt die Kosten für Neubeschaffung, Ausfall und Ersatz. Bei öffentlichen Events ist vom Aufbau bis zum Abbau eine Security zu stellen.
Alle Personen, Gegenstände und ausgeliehenes bzw. zur Verfügung gestelltes Material sind vor Wind, Kälte, Nässe und Regen zu schützen. Alles ist in der Regel nur für Indoor ausgelegt!
4. Sonstiges
Eventplanung, Hochzeitsplanung & Zusätzliches
Die Kosten können zum Teil vorab nur grob geschätzt werden. Es wird ein Stundenlohn von 40 € angesetzt. Verträge dürfen für den Auftraggeber geschlossen werden. Die Kosten werden durch den Auftraggeber übernommen und können eventuell per Vorkasse fällig werden. Gezahlte Kosten werden dem Auftraggeber netto in Rechnung gestellt.
Zusätzliches Equipment, das nicht aufgeführt ist, wird mit 5 % des Neupreises als Tagesmiete berechnet, zuzüglich eventueller Auf-, Abbau- und Beschaffungszeit.
Getränke, Speisen & Verpflegung
Getränke, Speisen und Verpflegung sind durch den Auftraggeber bzw. Veranstalter für DJs, Foto- und Videografen, Traurednerin, Techniker, Personal, Künstler, Musiker usw. kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ansonsten werden 45 € pro Person und Tag berechnet.
Parkplatz & Zufahrt
Für das Ein- und Ausladen des Equipments ist für eine freie, befestigte Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Ein Parkplatz (Bulli + Anhänger) in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber kostenfrei zu gewährleisten. Zum Aufbau sollte bis auf maximal 50 m herangefahren werden können. Die Stell-, Auslade- und Parkfläche sollte eben und waagerecht sein. Ein barrierefreier, stufenloser Zugang zum DJ-Platz sollte gegeben sein.
Über Besonderheiten muss sofort informiert werden, zum Beispiel:
- Park- und Halteverbote
- Kopfsteinpflaster, Kies-, Sand- oder Rasenwege
- Fahrstühle und deren Größe, enge Wege
- Vorgaben zu Auf- und Abbauzeiten
- Stufen und deren Anzahl
- Probleme mit der Lautstärke (Nachbarn, Hotelgäste), Nebel usw.
Musikauswahl
Der DJ, Künstler bzw. die Band ist frei in der Auswahl; es herrscht künstlerische Freiheit. Selbstverständlich wird versucht, alle Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass alle Wünsche und Musikrichtungen gespielt werden.
Internet & Online
Bei der Veranstaltungslocation sollte nach mehreren Internetzugängen gefragt werden (WLAN-Schlüssel?).
Bilder, Videos & Fotobox
Alle gemachten bzw. zur Verfügung gestellten Bilder und Videos dürfen vom DJ, Foto- und Videografen bzw. der Firma verwendet und z. B. über Monitore, Fernseher, Bildschirme oder das Internet geteilt werden. Selbstverständlich kann die Erlaubnis zur Verwendung einzelner Bilder oder Videos jederzeit entzogen werden. Der Auftraggeber hat die schriftliche Erlaubnis und Genehmigung aller beteiligten Personen (Gäste, Firmen, Mitarbeiter, Besitzer usw.) einzuholen.
Das Urheberrecht bleibt bei uns. Der Auftraggeber erhält die vollständigen privaten Bildrechte. Es werden keine RAW- bzw. Rohdaten herausgegeben. Die Art und Weise der Foto- und Videobearbeitung unterliegt der künstlerischen Freiheit.
Bearbeitungszeit in der Regel: Fotos 1–4 Wochen, Videos 2–20 Wochen. Ein erhöhter Aufwand bei der Nachbearbeitung kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Optionales
Zusätzliches sollte nach Möglichkeit immer schriftlich dokumentiert werden, z. B. per WhatsApp.
Ergibt sich am Veranstaltungstag oder davor aus der Situation heraus etwas Ungewöhnliches (Wetter, Krankheit, örtliche Veränderungen, Umgestaltung, Planungsänderungen …), kann der Auftragnehmer in gewissem Maße selbstständig zusätzliche Maßnahmen für ein reibungsloses Event treffen. Beispiele: Es gibt keinen Wetterschutz, also wird zusätzlich ein Zelt organisiert bzw. gekauft. Die Beschallung für einen weiteren Bereich wurde nicht bedacht, also wird eine weitere Box organisiert. Hierdurch können Zusatzkosten entstehen.
Aufbau & Abbau
Der Aufbau erfolgt in der Regel direkt vor (1–5 Stunden), der Abbau direkt nach (0,5–3 Stunden) der Veranstaltung. Die Aufbauzeiten sind in der Regel in den Preisen enthalten. Bei größeren oder komplizierteren Aufbauten bzw. Umständen kann zusätzlicher Aufwand entstehen, den wir mit jeweils 40 € pro Stunde berechnen.
Eventuell kann der Auf- und Abbau auch 1–2 Tage vorher bzw. nachher erfolgen. Hierbei entstehen Zusatzkosten von jeweils 35 € oder nach Absprache. Für die Sicherheit der Sachen, Gegenstände, Anlagen usw. haftet in diesem Fall der Auftraggeber.
Weiteres
Der Auftragnehmer (Firma, DJ, Musiker, Künstler, Foto- und Videograf) ist berechtigt, andere zu beauftragen, um den Auftrag oder Teile davon zu erledigen (z. B. Künstler/DJ, Caterer, Getränke & Essen, Fotograf, PA- und Lichtanlage, Fotobox, Techniker).
Ist der Aufbau des gebuchten Paketes nicht möglich, wird bestmöglich und ohne Abzug aufgebaut. Der DJ kann bzw. darf ein größeres Paket aufbauen (z. B. wenn Trauzeugen oder Gäste noch zusätzliche PA, Mischpult, Video usw. brauchen). Diese kommen dann für die Zusatzkosten auf, oder der DJ baut ohne zusätzliche Kosten mehr auf.
5. Weitere Vereinbarungen
Auftraggeber und Auftragnehmer haben den Vertrag gelesen, verstanden und akzeptiert und erhalten jeweils eine Ausfertigung (per Mail oder WhatsApp genügt). Durch die Unterschriften und die Überweisung der Anzahlung bzw. mit deren Bestätigung durch den Auftragnehmer wird dieser Vertrag rechtskräftig.
Stand: Oktober 2026